Verzögern sich Spielhallenschließungen bis 2019?

Berlin war nicht nur das erste Bundesland, in dem das neue Mindestabstandgesetz in Kraft trat, sondern auch das mit den strengsten Regeln. Jetzt sieht es allerdings so aus, als verzögerten sich die Schließungen bis 2019.

Vermessungen brauchen Zeit

Einer der Hauptgründe für die Verzögerung sind die Vermessungen der Spielhallen. Laut Abstandsregelung in Berlin müssen mindestens 500 Meter zwischen den Spielhallen als Abstand eingehalten werden sowie 200 Meter zu Ober- und Berufsschulen. Während die Vermessungen bezirksweise stattfinden, müssen die Abstände auch dann eingehalten werden, wenn zwei Spielhallen in zwei verschiedenen Bezirken liegen.

Das ist ein langwieriges Prozedere und nicht der einzige Stolperstein, dem sich die Behörden gegenüber sehen.

Dabei muss dennoch gesagt werden, dass die Regelung bereits 2011 verabschiedet wurde und die 5-jährige Übergangsfrist im Juli 2016 abgelaufen ist. Man fragt sich durchaus, warum nicht schon vor 5 Jahren mit den Abmessungen begonnen wurde, schließlich wird sich da kaum etwas verändert haben und etwaige Schließungen bzw. neu entstandene Spielhallen müssten nur entsprechend aktualisiert werden.

Weitere Kriterien spielen eine Rolle

Abgesehen von den Abständen zwischen den einzelnen Etablissements, muss natürlich auch entschieden werden, welche Spielhallen weiterhin Konzessionen beziehen wenn Abstände zwischen zwei oder mehr Spielhallen die gleichen sind. Hier werden Bescheinigung von Finanzamt, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Insolvenzregister, Führungszeugnisse, Konzepte gegen Spielsucht sowie Sachkundenachweise von den Besitzern verlangt.

Problematisch ist an dieser Stelle allerdings, dass viele Spielhallen im Zuge der neuen Gesetzgebung die Besitzer gewechselt haben. Das geschah natürlich nicht zufällig und dient nur dem Zweck, den Behörden die Arbeit zu erschweren. Neuen Besitzern können nämlich die Altlasten der Vorbesitzer nicht angehängt werden. Ist eine Spielothek bzw. ein früherer Besitzer den Behörden bereits wegen Verstöße bekannt, so kann man diese natürlich nicht den neuen Besitzern vorhalten.

Gnadenfrist bis 2019

Aufgrund dieser Schwierigkeiten sieht es nun wirklich so aus, als bekämen die Spielhallen in Berlin eine weitere Gnadenfrist bis 2019. So lange kann es nämlich laut Schätzung der Stadträte dauern, bis Vermessungen und Prüfung der Anträge auf neue Konzession abgeschlossen sind. Außerdem muss man durchaus mit Klagen seitens der Betreiber rechnen, sollten diese sich ungerecht behandelt fühlen, denn im Zweifelsfall kann auch das Los entscheiden, welche Spielhallen schließen, und zwar dann, wenn zwei Spielhallen alle Kriterien gleichermaßen erfüllen, aber eine weg muss.

Mittlerweile muss man immer mehr zu dem Schluss kommen, dass das Abstandsgesetz sehr kurzsichtig ist, denn vor allem an der Umsetzung mangelt es. Und zwar nicht nur in Berlin, sondern überall in Deutschland.