Spielhallen Mörderbande endlich vor Gericht

Wir hören ja leider praktisch jede Woche von neuen Überfällen und Einbrüchen in Spielotheken und Spielhallen, und zwar deutschlandweit. Während die Täter oft bewaffnet sind, kommt es dennoch erstaunlich selten zu gewalttätigen Übergriffen. Das war letzten November in Berlin allerdings anders.

Dort wurde nämlich ein Mitarbeiter einer Kreuzberger Spielhalle morgens vom Betreiber tot aufgefunden. Zwar wurde sogleich der Notarzt gerufen und Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet, aber der Mann war schon lange tot.

Was war geschehen?

Dank schneller und erfolgreicher Ermittlungen wissen wir die meisten Details des Überfalls. Zwei Männer einer fünfköpfigen Bande hatten in der Spielhalle Posten bezogen und darauf gewartet, dass die letzten der regulären Besucher gehen würden. Dann überwältigten sie den 49-jährigen Angestellten mit Schlägen und dem Einsatz von Reizgas, damit er kampfunfähig werde, und zwei weitere Mitglieder der Bande verschufen sich Zugang zur Spielothek.

Der am Boden liegende Angestellte schrie natürlich um Hilfe, denn zu diesem Zeitpunkt war er dazu offenbar noch in der Lage. Also nahmen die Täter mitgebrachtes Panzerklebeband und verklebten dem Mann Mund, Nase und Ohren. Dabei gingen sie derart gründlich vor, dass das Opfer letztendlich qualvoll erstickte.

Während das Opfer noch um sein Leben rang, wurden von den Tätern sämtliche Automaten aufgebrochen und insgesamt €6.000 erbeutet. Danach flohen alle mit dem Fluchtwagen, der von einem fünften Mitglied der Bande gefahren wurde. Mindestens drei der Täter verließen Berlin so schnell wie möglich und wurden schließlich in Mainz gefasst.

Dank der Aussagen von Zeugen und schneller Ermittlungsarbeit der Berliner und Mainzer Polizei hatte man alle fünf Täter innerhalb von drei Wochen dingfest gemacht. Nun sind alle fünf Täter angeklagt worden und der Prozess läuft.

Wegen des kaltblütigen Vorgehens der Täter wurden von der Staatsanwaltschaft lange Haftstrafen gefordert. Lediglich der Fahrer, der am eigentlichen Geschehen in der Spielhalle unbeteiligt war, dürfte mit einem verhältnismäßig milden Urteil davon kommen.

Die Anklage lautet im Übrigen auf Raubmord. Es kann nicht mal von fahrlässiger Tötung die Rede sein, denn dazu sie die vier Männer viel zu brutal vorgegangen. Das Opfer muss hörbar um sein Leben gekämpft haben, aber die Täter interessierten sich nur für ihre Beute.

Es bleibt zu hoffen, dass die Urteile für alle Beteiligten dem Tatbestand angemessen ausfallen.