Pleite vor Verfassungsgericht für Spielotheken

Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht über das Abstandsgesetz für Spielotheken in Deutschland wurde abgewiesen. Demnach wird sich an den Mindestabständen und dem voraussichtlichen Massensterben von Spielotheken in Deutschland nichts ändern.

Gauselmann und Co scheitern

Vier Betreiberfirmen von Glücksspielen an Spielautomaten hatten sich zusammengetan um vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Mindestabstände für Spielotheken einzulegen. Hier berief man sich vor allem auf Artikel 12 im Grundgesetz, welcher die Berufsfreiheit festlegt, welche mit dem Mindestabstandgesetz verletzt würde, sowie auf Artikel 3 im GG, dem Gleichheitssatz.

Obgleich die Argumentation stichhaltig war, wollte das Bundesverfassungsgericht nicht zustimmen. Dafür gab es natürlich auch diverse Gründe an.

Zum Wohl der Allgemeinheit

Erklärtes Ziel des Abstandsgesetzes ist die Eindämmung der Spielsucht. So kann man zwar nicht abstreiten, dass Gesetz in die Grundrechte der Betreiber eingreift, aber das Bundesverfassungsgericht hält dies für gerechtfertigt, denn das Allgemeinwohl steht über den Interessen der Betreiber von Spielotheken.

Man sei der Ansicht, dass eine Reduktion des Angebots (von Spielhallen) den Anreiz bzw. das Interesse am Glücksspiel reduzieren würde. Dem Gewöhnungseffekt (auch für Kinder und Jugendliche) würde entgegengewirkt, wenn weniger Spielotheken sichtbar wären.

Auch beim Thema Ungleichbehandlung zu Spielbanken zeigte sich das Bundesverfassungsgericht unnachgiebig. Diese wäre von vorneherein durch eine maximale Anzahl seitens der Bundesländer beschränkt. Während das Bundesverfassungsgericht nicht darlegen konnte, das Spielbank weniger Suchtpotential mit sich bringen als Spielhallen, so muss man doch feststellen, dass es deutlich weniger Spielbanken gibt als Spielotheken und dass es auch nicht so aussieht, als hätten die Bundesländer derzeit Pläne die entstehenden Lücken mit neuen Spielbanken zu füllen.

Massensterben von Spielotheken und Arbeitsplatzverlust

Derzeit gibt es in Deutschland etwa 9.000 Spielhallen bzw. Spielotheken. Je nachdem welche Studie man befragt, gehen Schätzungen davon aus, dass den Abstandsregeln zwischen 4.000 und 6.000 davon zum Opfer fallen werden. Daran hängen entsprechend tausende von Arbeitsplätzen. Über 100.000 Menschen finden in dieser Branche derzeit einen Arbeitsplatz. Es ist schwer vorstellbar, dass die Hälfte davon nun um ihren Job bangen muss.

Gauselmann, einer der Beschwerdenführer, kündigte an, dass man um jeden Arbeitsplatz kämpfen würde. Natürlich zeigte man sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Abstandsgesetz enttäuscht. Auch die Deutsche Automatenwirtschaft äußerte sich kritisch.

Problematisch ist vor allem auch, dass geschulte Mitarbeiter, die sich mit Spielerschutz und Suchtprävention auskennen, jetzt ihren Job verlieren könnten und die Lücken in diesem Bereich möglicherweise von illegalen Hinterzimmer-Casinos gefüllt werden könnten bzw. einem weiteren Aufschwung von Online Casinos dienlich seien. Gerade die Abwanderung in Online Casinos ist eine realistische Konsequenz, weshalb es umso erstaunlicher ist, dass auch mit dem 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag keine Regulierungen für diesen Bereich festgelegt wurden. Die Gemeinden verlieren schließlich sehr viel Geld mit dem Verlust der Vergnügungssteuer, die mit Spielotheken eingenommen werden, aber der Staat kompensiert nicht.