Zumindest gegen die Glücksspielwerbung von illegalen Anbietern. So arbeitet das Verwaltungsgericht in Wien offenbar an einer Neuordnung der Werbung.
Bewerbung illegaler Online Glücksspielanbieter
In Österreich herrscht nach wie vor ein Glücksspielmonopol, welches sobald wohl auch nicht gekippt werden wird. Zu groß sind die Interessen des Staates und der Lotterien das Monopol zu halten.
Dennoch gibt es so etwas wie Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU und diese werden im Namen des Spielerschutzes ignoriert und Online Casinos und Glücksspielanbieter werden für illegal erklärt. Kurios dabei ist, dass beispielsweise die österreichischen Lotterien und die CASAG ohne weiteres ordentlich Werbung machen und niemand schreit nach dem Spielerschutz.
Wie dem auch sei, in den Medien findet man immer wieder und praktisch überall Werbung für die sogenannten illegalen Anbieter, seien es Werbespots für Mr. Green und Co. oder Anzeigen in Zeitung für bet-at-home und Tipico.
Dass diese Glücksspielanbieter ordentlich lizensiert und reguliert werden, meist von mehr als einer Gerichtsbarkeit, und als zuverlässig angesehen werden können, spielt dabei gar keine Rolle. In Österreich werden sie als illegal abgestempelt und der Fall ist erledigt.
Werbeträger sollen bestraft werden
Schon im ersten Quartal diesen Jahres gab es Probleme nachdem die Kronen Zeitung ein Inserat für bet-at-home.com gedruckt hat und dafür mit einem Bußgeld bestraft wurde. Der Verlag wehrte sich, denn das Inserat enthielt keine offensichtlichen rechtswidrigen Inhalte und man fühlte sich nicht in der Verantwortung, schließlich sei es unzumutbar „umfassende Recherchen über das werbende Unternehmen“ durchzuführen.
Auch bet-at-home.com zeigte sich recht verblüfft über das Gebaren der Behörden: „Selbst wenn diese Anzeigen auch als Casino-Werbung angesehen werden sollte, hätte sich die Krone keines Vergehens schuldig gemacht, da das österreichische Online-Glückspielmonopol vom Europäischen Gerichtshofes für unionsrechtswidrig erachtet wurde. Diese Rechtsprechung wurde mittlerweile auch von zahlreichen nationalen Gerichten bestätigt.“
Geplante Neuordnung
Das Verwaltungsgericht Wien will nun einige Änderungen vornehmen. So sollten Werbeträger künftig für Rechtsverstöße der Auftraggeber (also der illegalen Anbieter) dann haften, wenn sie dazu aufgefordert wurden werbliche Inhalte zu unterlassen. Was das genau bedeutet ist an dieser Stelle etwas unklar.
Das Glücksspielgesetz ist in Österreich nach wie vor unter Diskussion und tatsächlich sind derzeit drei Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig.
Die Gerichte in Österreich sind sich denkbar uneinig und vielleicht erfordert es wirklich eine endgültige Entscheidung des EuGH damit Klarheit geschafft werden kann.