Verweigerung der Selbstsperrung legitim

Im Grunde ist es genauso schlimm wie es sich anhört. Und schuld daran ist die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen. Aber zunächst zu den Details dieses ungewöhnlichen Falls.

Klage gegen Merkur Spielotheken

Zwei Männer in NRW wandten sich an den Fachverband Glücksspielsucht (FAGS) nachdem eine Merkur Spielothek sich weigerte die beiden im ganzen Bundesland zu sperren und in allen Filialen Hausverbot zu erteilen. Man hatte die beiden an die Zentrale verwiesen, da dies nicht wirklich möglich sei.

Der FAGS entschied daraufhin zu klagen und das Landgericht Bielefeld übernahm den Fall. Es wurde gegen die Gauselmann-Gruppe bzw. das Tochterunternehmen Merkur geklagt, denn es kann schließlich nicht sein, dass Spieler sich nicht selbst sperren dürfen.

Merkur hatte allerdings argumentiert, dass die Gesetzeslage in NRW dafür verantwortlich sei, dass eine flächendeckende Sperrung nicht so einfach möglich sei und auch der Datenschutz spiele eine nicht unwesentliche Rolle.

Klage abgewiesen

Nun hätte man meinen können, dass es zu einem langwierigen Prozess kommt und beide Seiten ihre Argumente vorbringen dürften. Schließlich hatten die Kläger auch noch Unterstützung durch den FAGS. Aber dem war nicht so. Das Landgericht Bielefeld hat nach Sichtung der Tatsachen die Klage nämlich abgewiesen.

Es musste geklärt werden, was seitens des Anbieters von Glücksspielen unternommen werden muss um der Glücksspielsucht vorzubeugen. Details hierzu sind im Glücksspielgesetz festgehalten.

Das Problem ist jedoch, dass es in Nordrhein-Westfalen gar keine gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Selbstsperre gibt. Stattdessen sehen sich Spielotheken sogar dem Problem gegenüber, dass Datenschutzbestimmungen es unmöglich machen, Spieler lückenlos zu kontrollieren.

Man kann Merkur also nicht vorwerfen, dass man Spieler nicht etwa schützen wollte. Selbstsperrungen in einzelnen Spielotheken sind immer möglich und Merkur ist bekannt für sein Engagement zum Thema Spieler- und Jugendschutz. Die Gesetzeslage verbietet einfach eine lückenlose Kontrolle und damit eine flächendeckende Sperrung. Im Grunde müssten die spielsuchtgefährdeten Spieler in jeder Spielothek selbst eine Sperrung beantragen.

Ein besseres System ist gefordert

Interessant ist dabei, dass der FAGS sogar mit einer Niederlage gerechnet hat, schließlich war die Gesetzeslage bekannt. Mit der Klage wollte man vor allem erreichen, dass das Thema diskutiert wird und Aufmerksamkeit erregt.

Außerdem fordert man auch von Merkur, dass ein flächendeckendes Kontrollsystem eingeführt wird. Die Gauselmann-Gruppe verspricht hier, dass ein Face-Check-System eingeführt werden soll, das die Kontrolle wesentlich vereinfachen soll. Pläne hierfür existieren bereits. Aber noch ist das Thema Datenschutz ein Problem.

Das Glücksspielunternehmen würde es vorziehen, wenn vom Bundesland selbst eine zentrale Sperrdatei geschaffen werden würde. So hätten die Behörden die Daten und das Unternehmen könnte sich von dieser unerwünschten Verantwortung befreien. Man kann es ihnen nicht verdenken und jetzt ist mal wieder die Politik gefragt, die ja nun leider nicht dafür bekannt ist, schnell und bestimmt zur Tat zu schreiten.