Klagen gegen Mindestabstandgesetz

Der Glücksspielstaatsvertrag sowie Regulierungen in den einzelnen Bundesländern sehen fast überall ein Mindestabstandsgesetz gegen Spielhallen bzw. Spielotheken vor. In manchen Gemeinden und Stadtteilen nehmen diese stetig zu und bieten oftmals ein unschönes Stadtbild. So jedenfalls die Ansicht der Politik.

Und es ist durchaus richtig, dass Spielhallen in Sachen Dekoration oft zu wünschen übrig lassen und einem angenehmen Stadtbild selten beitragen. Einerseits will man natürlich Publikum anlocken, andererseits muss man sich an das Jugendschutzgesetz halten, was bedeutet man kann nicht zu offen Werbung machen.

In den einzelnen Bundesländern werden bald schon die ersten Regelungen offiziell in Kraft treten. Berlin steht dabei wohl als erstes auf der Liste, wo in gut zwei Wochen die Schließung der betroffenen Spielhallen geplant ist.

Nicht nur, dass der Abstand von 500 Metern zu anderen Glücksspieletablissements eingehalten werden muss, auch der Abstand von 200 Metern zu Schulen und Jugendeinrichtungen muss bedacht werden.

In Bayern hingegen wird lediglich ein Abstand von 100 Metern verlangt, was hier sicherlich weniger Spielhallen vor das Aus stellt als in Berlin. In der Hauptstadt befürchtet man die Schließung von mindestens der Hälfte aller derzeitigen Spielhallen.

Während die Politik sich zwar ein Ziel gestellt hat, ist man mancherorts scheinbar überfordert, wie dieses zu erreichen sei. So wird zum Beispiel in Hannover das Losverfahren bemüht, welches entscheiden soll, wer gehen muss und wer bleiben darf. Dass dabei ein Glücksspiel mit dem Schicksal von Angestellten und Kleinunternehmern gespielt wird, entbehrt sicher nicht einer gewissen Ironie.

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass die Gauselmann-Gruppe ein Losverfahren in Delmenhorst „verloren“ hat. Das Unternehmen hatte aus Protest die Teilnahme verweigert und sich somit selbst disqualifiziert. Entsprechend muss nun eigentlich die Spielothek in Delmenhorst schließen. Man ist empört und droht Klage an, denn so kann man über die berufliche Zukunft von Menschen kaum entscheiden. Zudem handelt es sich bei der Merkur Spielothek in Delmenhorst um die erste ihrer Art und damit die älteste in Deutschland.

Da die Abstandsregelungen in den verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, ist damit zu rechnen, dass demnächst (aber wohl erst nach und nach) immer mehr Klagen seitens der Automatenbetreiber bei den Gerichten eingehen werden.

Es ist schon jetzt davon auszugehen, dass sich am Ende das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit auseinandersetzen werden muss. Es gibt schließlich so etwas wie Berufsfreiheit. Aber warten wir erstmal ab, was sich am 31. Juli in Berlin tun wird.