Keine wirklichen Verbesserungen im Glücksspielstaatsvertrag

Letzte Woche war es nun soweit: Die Ministerpräsidenten der Länder trafen sich erneut, um eine weitere Änderung im Glücksspielstaatsvertrag zu unterzeichnen.

Uneinigkeit in Schleswig-Holstein

Im Vorfeld hatte die Opposition in Schleswig-Holstein versucht Ministerpräsident Albig davon zu überzeugen, dass er den Vertrag nicht unterzeichnet. FDP und CDU sind nämlich nicht wirklich mit den geplanten Änderungen zufrieden gewesen und hielten diese einfach für unzureichend.

Der SPD-Landeschef sah allerdings keine Probleme mit der neuen Version des Glücksspielstaatsvertrages und ließ sich nicht davon abhalten, diesen dann am 16. März zu unterzeichnen.

Was ändert sich im Glücksspielstaatsvertrag?

Im Grunde ändert sich eigentlich nur sehr wenig. Es wurde endlich die Beschränkung der Sportlizenzen auf 20 entfernt. Diese waren von Anfang an ein Problem und hier hatte die EU letztlich auch Einspruch eingelegt. Die Zahl war immer schon völlig willkürlich und das Vergabeverfahren war derart undurchschaubar, dass mehrere Antragssteller für die Sportwettenlizenzen früh Einspruch erhoben und Klagen anstrengten.

Das Vergabeverfahren war zu einem Stopp gekommen und es blieben am Ende noch 35 Bewerber übrig. Diese sollen nun auch alle Lizenzen erhalten, zumindest solange die strengen Vorgaben eingehalten werden. Neubewerber sind jetzt auch zugelassen, müssen aber vor Erhalt einer Lizenz ein einjähriges Verfahren mitmachen. Das erscheint mehr als übertrieben, zumal man sich fragen muss, was so lange dauern kann.

Weiterhin keine Regelungen für Online Casinos

Und damit hat es sich eigentlich auch schon mit den Änderungen. Wirklich viel hat sich nicht getan und eine Regelung für Online Casinos bleibt weiterhin außen vor. Es scheint beinahe so, als würde die Existenz von Online Casinos einfach ignoriert werden.

Eine Lizenzvergabe ist derzeit kein Thema für die Mehrheit der 16 Bundesländer. Dabei verschenkt man nicht nur die Chance sich aktiv um den Spieler- und Jugendschutz zu bemühen, sondern ignoriert das Online Glücksspiel auch als lukrative Einnahmequelle für eine Reihe von Steuern und Gebühren.

Meint FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, seines Zeichens Jurist, aus Schleswig-Holstein: „Gespielt wird sowieso. […] Es ist daher unverständlich, warum der Fiskus auf die Regulierung verzichtet, die die EU-Kommission ja auch anmahnt.“

Wo er recht hat, hat er recht.

Hessen besteht auf Vorbehaltsklausel

Hessen droht seit Monaten aus dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag auszusteigen wenn nicht gravierende Änderungen vorgenommen werden. Tatsächlich sind diese Änderungen nicht zustande gekommen und Hessen zeigt sich mehr als unzufrieden. Obgleich man sich auch hier eine bundesweite Lösung wünscht, hält man die derzeitige Lösung eben einfach für unzureichend. Daher hat man sich eine Vorbehaltsklausel in den Änderungsvertrag schreiben lassen.

Bis 2019 schaut man sich das Ganze noch an. Sollte es bis dahin aber weiterhin nicht zu einer Einigung gerade beim Thema Online Glücksspiel kommen, dann wird Hessen den Alleingang wagen. Hoffnung besteht, dass sich Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz anschließen, aber das bleibt abzuwarten.