Kein Käuferschutz fürs Glücksspiel mehr

Nutzungsbedingungen werden regelmäßig aktualisiert. Man muss schließlich mit neuen Entwicklungen mithalten. Das gilt auch für PayPal. Hier kann man praktisch mehrmals im Jahr damit rechnen, dass die Nutzungsbedingungen aktualisiert werden. Große Änderungen gibt es allerdings selten.

Ob die bevorstehende Änderung als groß bezeichnet werden kann ist fraglich. Aber für manche könnte sie durchaus folgenreich sein. Ab November werden nämlich in Deutschland die Nutzungsbedingungen dahingehend aktualisiert, dass künftig kein Käuferschutz mehr für Crowdfunding Transaktionen sowie für sämtliche Transaktionen im Rahmen des Glücksspiels mehr angeboten wird.

Wer für PayPal wirbt, stellt immer den Käuferschutz als wesentlichen Vorteil heraus. Der fällt ja grundsätzlich auch nicht weg. Aber PayPal ist offenbar der Ansicht, dass Crowdfunding und Glücksspiel Transaktionen nicht in den Rahmen des Käuferschutzes passen. Das ist auch nicht ganz unverständlich.

In anderen Ländern wurden die neuen AGB schon umgesetzt. Deutschland ist hier sogar ein Nachzügler. Während man sich nicht konkret zu den Gründen dieser speziellen Aktualisierung geäußert hat, so wurde bereits zum Thema Crowdfunding gesagt, dass die Hintergründe hierfür vornehmlich das Fehlen von Garantien sei.

Im Grunde gibt es Crowdfunding Projekte aller Art und nicht immer handelt es sich um ein substantielles Ziel. Eine Garantie wird von denen, die ein Projekt ins Leben rufen kaum gegeben. Und wird ein Crowdfunding Ziel nicht erreicht, geht das bereits eingenommene Geld in der Regel zurück.

PayPal ist erst seit 2014 ein eigenständiges Unternehmen, gehörte davor zu Ebay und der Käuferschutz hatte hier einen sehr konkreten Grund. Der Käuferschutz sollte vor allem dann greifen, wenn ein verkaufter Artikel beschädigt war, nie ankam oder aber die Ware nicht der Beschreibung entsprach. In der Regel war etwas mit einer Transaktion schief gegangen, aber hier handelte es sich immer um den Austausch von Waren gegen Geld. Das ist beim Crowdfunding nicht unbedingt der Fall.

Und das ist ganz sicher nicht der Fall beim Glücksspiel. Es gibt weder Garantie, dass man beim Spiel im Online Casino Spaß haben wird, noch dass man als Gewinner wieder von dannen zieht. Da hat der Käuferschutz keinen wirklichen Ansatzpunkt und lässt sich auch schlecht umsetzen.

Es ist durchaus möglich, dass PayPal diesbezüglich einige Fälle bearbeiten musste und es zu viele Beschwerden gegeben hat. Während PayPal nur mit den seriösesten Online Casinos zusammen arbeitet, heißt das nicht, dass auch alle Spieler seriös sind und so etwas wie den Käuferschutz im Falle eines enttäuschenden Erlebnisses nicht vielleicht ausnutzen wollen.

Selbst mit dem Wegfall des Käuferschutzes für Glücksspieltransaktionen bleibt PayPal natürlich eine der besten und sichersten Zahlungsmethoden bei Online Casinos. Und man sollte auch bedenken, dass der Käuferschutz nicht etwa völlig wegfällt. Bei eBay Transaktionen ist er auch weiterhin gegeben und natürlich überall dort, wo Ware für Geld gekauft wird und PayPal ein Zahlungsmittel ist.