Glücksspiel am Arbeitsplatz?

Die IT Sicherheitsfirma Veracode stellte erst vor kurzem fest, dass soziale Glücksspiel Apps sehr häufig auf Firmenhandys zu finden sind und ein nicht unbeachtliches Sicherheitsrisiko darstellen. Zwar wurden Glücksspiel Apps für Echtgeld-Casinos nicht genauer betrachtet, aber man kann sich wohl einig sein, dass Glücksspiel Apps nicht wirklich etwas auf Firmenhandys zu suchen haben, insbesondere wenn deren Verschlüsselung bestenfalls fragwürdig ist.

In einem ganz anderen Fall, der allerdings durchaus Verwandtschaften aufweist, wurde einer Mitarbeiterin einer Firma fristlos gekündigt, nachdem sich herausgestellt hat, dass sie eine kostenpflichtige Gewinnspiel-Hotline angerufen hat.

Das Landessarbeitsgericht Düsseldorf hat nun allerdings festgestellt, dass diese Kündigung rechtswidrig war. Während definitiv eine Pflichtverletzung seitens der Arbeitnehmerin vorlag, war diese jedoch nicht schwerwiegend genug, dass eine Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre. Ein Abmahnung sollte genügen.

Private Telefonate wären vom Arbeitgeber erlaubt gewesen, allerdings sollten kostenpflichtige Anrufe davon ausgenommen sein, zumal die Mitarbeiterin die Kosten übernehmen wollte, nachdem herauskam, was passiert war.

Außerdem konnte belegt werden, dass kein Arbeitszeitbetrug vorlag, denn die Mitarbeiterin hatte lediglich während ihrer Pausen die Gewinnspiel-Hotline angerufen.

Da hatte die Dame demnach noch einmal Glück im Unglück, und es gibt schließlich schlimmeres was man hätte anstellen können. Allerdings stellt sich die Frage, wie weit eine Trennung von Glücksspiel (egal welcher Art) und Arbeitsplatz notwendig ist.

Immer mehr Online-Casinos stehen schließlich auch mit einem breiten mobilen Angebot zur Verfügung. Zocken vom eigenen Handy während der Pause ist demnach kein Problem. Was aber wenn das Spielen zum Problem wird und man ständig am Handy ist um Wetten abzugeben?

Hier muss der Arbeitgeber sicherlich klare Grenzen schaffen. Das Handy am Arbeitsplatz zu verbieten ist dabei natürlich keine Lösung, aber ein Arbeitnehmer muss wissen, wann das Handy beiseitegelegt werden sollte.

Eine zu lockere Arbeitsatmosphäre bzw. ein lockerer Umgang von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist nicht immer verkehrt, aber wenn es der Arbeit hinderlich ist, muss man sehen dass eben keine Grenzen überschritten werden.

Die Teilnahme an Glücksspielen während der Arbeitszeit ist nicht akzeptabel, aber das bedeutet nicht, dass Mitarbeiter deswegen gleich fristlos entlassen werden können. Derzeit ist die Rechtslage nicht wirklich eindeutig, aber das wird sich mit weiteren Fällen dieser Art relativ schnell ändern.