Europäischer Gerichtshof erklärt Glücksspielvertrag für non-konform

Wir haben eine Weile drauf warten müssen und sind auch nicht wirklich überrascht, aber jetzt hat der Europäische Gerichtshof bestätigt was viele schon vermutet haben: der Glücksspielvertrag ist nicht konform mit europäischem Recht.

Das Urteil gilt spezifisch jedoch für Sportwetten, nicht für alle anderen Bereiche des Glücksspielvertrages. Diese wurden nämlich noch nicht so genau unter die Lupe genommen.

Wie kam es zu dem Urteil? Nun, im letzten Jahr hat die bayrische Behörde, die für Sportwetten zuständig ist, versucht eine Vermittlerin für Sportwetten strafrechtlich zu belangen. Da die Vermittlerin grenzüberschreitend und ohne deutsche Lizenz tätig war, meinte man ein Verfahren anstrengen zu müssen.

Der Europäische Gerichtshof hatte den Fall begutachtet, nachdem ein Amtsgericht in Bayern ihn weitergeleitet hat. Das bayrische Amtsgericht war nämlich auch schon der Ansicht, dass schon die gesetzlichen Regelungen der Experimentierklausel zum Erlaubnisverfahren als Verstoß betrachtet werden müssten.

Nun hat der Europäische Gerichtshof dem Amtsgericht zugestimmt.

Was bedeutet das für den Rest des Glücksspielvertrages?

Sowohl der Sportwettenverband und der Automatendachverband  fordern neue Glücksspielgesetze. Für den Bereich Sportwetten werden neue Gesetze dringend erforderlich, aber der Automatendachverband ist der Ansicht, dass die gesamte bestehende Gesetzgebung überarbeitet werden muss. Es reicht einfach nicht mehr nur Lücken zu flicken und Ausbesserungen hier und da vorzunehmen.

Der gesamte Glücksspielvertrag sollte überarbeitet werden, er muss überarbeitet werden. Während es löblich ist, dass es eine gesamtdeutsche Regellung gibt und nicht jedes Bundesland was anderes macht, ist diese Regellung bei weitem nicht gut genug. Es gab schließlich einen Grund weshalb Schleswig-Holstein ursprünglich ausgetreten war und eigene Sache gemacht hat. Erst mit dem Regierungswechsel in SH hat man sich dann wieder dem Glücksspielvertrag angeschlossen.

Die Politik hat selbst ein Interesse daran, den Glücksspielvertrag den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. In anderen Ländern funktioniert es schließlich auch und selbst Griechenland will umfassende Reformen durchführen, um von den zusätzlichen Steuerausnahmen zu profitieren.

Es wird Zeit, dass sich die deutsche Effizienz, so hoch gelobt im Ausland, auch hier einstellt.

Da ein Verbot von Online-Glücksspiel bekanntermaßen nicht dazu führt, dass die Leute nicht massenweise in Online Casinos spielen, die mit europäischen Lizenzen auch durchaus legal operieren, ist auch kein Geheimnis mehr.

Und wen interessiert es, dass Lotto-Anbieter mit dem Status Quo zufrieden sind, wenn schon 2006 der Lotteriestaatsvertrag in wichtigen Teilen für rechtswidrig erklärt wurde? Und das sogar vom Bundesverfassungsgericht.

2016 sollt in Sachen Glücksspielvertrag also definitiv noch interessant werden und wir hoffen, dass etwaige Überraschungen positiver Natur sein werden.