Erster Spielhallenbetreiber klagt

Eigentlich sollte man ja erwarten, dass die ersten Klagen gegen das Mindestabstandsgesetz aus Berlin kommen würden, denn dort befindet man sich bereits mitten in der Umsetzung. Tatsächlich wurde jetzt allerdings berichtet, dass die erste Klage seitens eines Spielhallenbetreibers kommt aus Hannover. Und hier wird nicht einmal so sehr gegen das Abstandsgesetz geklagt, sondern gegen das Losverfahren, welches sich die Stadt bedienen will um das Abstandsgesetz umzusetzen.

Konkret lautet die Beschwerde, dass das Losverfahren weder objektiv sei, noch irgendeine Form der Qualitätskontrolle anwende. Das Losverfahren bedient sich zwar diverser Daten, aber diese scheinen hauptsächlich geografischer Natur zu sein, schließlich muss ein Mindestabstand untereinander aber auch zu Schulen und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. Wie lange eine Spielhalle besteht, ob Auflagen und Regulationen erfüllt werden und inwieweit der Spieler- und Jugendschutz umgesetzt werden scheint hier keine Rolle zu spielen. Auch nicht, wie viele Mitarbeiter von einer Schließung betroffen wären.

Klaus-Dieter Leßmann, der insgesamt 14 Spielhallen in Hannover betreibt, hat sich entsprechend zur Klage entschieden. Hierbei wird er durch Prof. Florian Heinze vertreten, Anwalt beim Automatenverband. Leßmann würde durch das Losverfahren zwar „nur“ eine Spielhalle schließen müssen, aber dabei handelt es sich um eine die bereits seit 34 Jahren operiert. Zudem kann man Leßmann nicht vorwerfen, irgendwelche Auflagen verletzt zu haben. In der Tat nimmt er gerade den Jugendschutz besonders ernst, denn zu seinen Spielhallen erhält man erst Zutritt mit 21 Jahren, was 3 Jahre über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter liegt.

Unterdessen kündigte Prof. Heinze weitere Klagen an. Das Verwaltungsgericht in Hannover kann sich wohl auf bis zu 300 Klagen einstellen. Dazu muss allerdings auch festgestellt werden, dass zuletzt 147 Spielhallen in Hannover gezählt wurden. Es ist also nicht ganz klar, wo die ganzen Klagen herkommen sollen. Allerdings tritt das neue Abstandsgesetz natürlich in ganz Niedersachsen in Kraft und wird entsprechend überall im Bundesland Anwendung finden. Die Übergangsfrist endet offiziell Mitte nächsten Jahres, es ist also noch Zeit.

Dabei haben die Spielhallen in Niedersachsen es nicht einmal halb so schwer wie die in Berlin. In Niedersachsen müssen Spielhallen lediglich einen Abstand von 100 Meter untereinander einhalten. In Berlin sind es hingegen 500 Meter. In den Ecken der Stadt, wo sich Spielhallen besonders konzentrieren wird es also einen Kahlschlag geben. In Hannover wird es nicht ganz so schlimm werden.

Natürlich muss man hier wie da bedenken, dass Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen und diese sollten wirklich nicht von einem Losverfahren abhängen, sondern von einem objektiven Verfahren, welches qualitative Kriterien anwendet.