Die Klage ohne Ende gegen bet-at-home

Es kommt erstaunlich häufig vor, dass Spieler ein Glücksspielunternehmen auf Schadenersatz verklagen. In der Regel geht es um einige tausend, manchmal einige zehntausend Euro, selten um fast eine Million.

Die Klage, um die es hier geht, ist nichts Neues. Der Kläger hat beim Landgericht in Österreich bereits im Jahr 2011 gegen den Online Glücksspielanbieter bet-at-home geklagt. Der Spieler forderte die €950.000, die er beim Roulette Spiel auf bet-at-home verloren hatte. Begründet wurde die Klage auf zweierlei Weise. Zum einen gab man den immer wieder gerne genutzten Vorwand der Spielsucht an. Der Kläger wäre somit nicht geschäftstüchtig gewesen und hätte also auch nicht spielen dürfen.

Der andere Punkt ist aber wohl der Grund, weshalb fünf Jahre später immer noch kein Urteil gesprochen wurde. Der Kläger führt nämlich an, dass bet-at-home ja eigentlich gar nicht legal in Österreich operieren darf. Ohne die notwendige Glücksspiellizenz aus Österreich, die es eben nicht gibt, verstößt bet-at-home gegen das Glücksspielmonopol des Landes und dürfte damit seine Glücksspiele auch gar nicht anbieten.

Es ist schon kurios, dass dieser Spieler erst nach dem Verlust von fast einer Million Euro festgestellt hat, dass er spielsüchtig und damit nicht geschäftsfähig sei. Mit dem Thema Spielsucht darf nicht leichtfertig umgegangen werden, aber immer wieder scheint man sich der Eigenverantwortung entziehen zu wollen und andere dafür verantwortlich zu machen, dass man Unsummen verspielt hat.

Und soll man wirklich glauben, dass der Spieler erst im Nachhinein darauf aufmerksam wurde, dass bet-at-home keine österreichische Lizenz hat?

Dennoch bekommen Kläger immer wieder Recht und Glücksspielanbieter müssen zahlen. Im Falle von bet-at-home ist die Angelegenheit allerdings noch etwas komplizierter.

Die Krux liegt wirklich in der Frage des österreichischen Glücksspielmonopols. Bet-at-home hat natürlich keine Lizenz, aber österreichische Spieler werden hier dennoch akzeptiert. Das Unternehmen pocht, wie viele andere, auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Im Grunde widerspricht nämlich das österreichische Gesetz der EU-Norm.

In erster Instanz konnte das Landgericht damals nicht entscheiden und hat die Klage deshalb abgewiesen. Daher wandte man sich dann an den Obersten Gerichtshof. Dieser wollte aber ebenfalls keine Entscheidung treffen und schickte den Fall wieder an die erste Instanz zurück.

Das ist innerhalb der letzten fünf Jahre wiederholt geschehen und jetzt wurde gerade wieder entschieden, dass die erste Instanz sich mit dem Fall befassen soll. Im Grunde kann man hier von totaler Handlungs- bzw. Entscheidungsunfähigkeit reden.

Denn viel steht auf dem Spiel. Bekommt der Kläger in diesem Fall Recht, dann könnte dies dazu führen, dass sämtliche Spieler aus Österreich, die je bei bet-at-home verloren haben, das Unternehmen verklagen und Recht bekommen könnten.

Sollte ab bet-at-home gewinnen, bedeutete dies, dass das österreichische Glücksspielmonopol in der Tat nicht rechtens ist. Das hieße dann, dass Glücksspielanbieter mit europäischer Lizenz ohne Probleme in Österreich ihre Dienste anbieten könnten. Das tun sie zum Teil zwar ohnehin schon, aber man befindet sich eben in einer rechtlichen Grauzone, mit dem EU Recht auf der einen Seite und dem österreichischen Recht auf der anderen.

Interessant ist natürlich auch, dass der Verwaltungsgerichtshof in Österreich nicht der Ansicht ist, dass das österreichische Glücksspielgesetz nicht mit dem EU-Recht im Widerspruch stünde. Der Oberste Gerichtshof hat unterdessen genau das Gegenteil festgestellt.

Man darf auch nicht vergessen, dass das EU Recht sich grundsätzlich auf die Seite der legalen Online Casinos stellt.

Während die Entscheidungsfindung in diesem Fall noch aussteht und wohl so bald nicht zu erwarten ist, können wir davon ausgehen, dass eine Entscheidung im Sinne der Klage mit Sicherheit nicht von bet-at-home hingenommen werden würde.