Abgestraft und nach Hause geschickt

Oder so ähnlich geschah es mit einer Spielhallenbetreiberin, gegen die zunächst ein Prozess wegen unerlaubten Glücksspiels angestrengt wurde.

Das klingt schon schlimmer als es eigentlich war, schließlich darf man nicht so ohne weiteres eine Spielhalle betreiben und würde auch gar nicht als Betreiber zugelassen werden, wenn man Glücksspiel unerlaubt anbietet. Aber irgendetwas ist schließlich schief gegangen, sonst wäre es ja nicht zu einer Anzeige gekommen.

Grundsätzlich gilt, dass nur Spielautomaten betrieben werden dürfen wenn sie zugelassen sind. Darüber entscheidet die physikalisch-technische Bundesanstalt. Heutzutage sind Spielautomaten eigentlich nur noch dann unzulässig, wenn sie keine aktuelle Software betreiben.

Softwarezertifikate laufen natürlich ab und dann muss die Software aktualisiert werden. Gerade veraltete Software ist anfällig für Manipulationen.

Die Spielhallenbetreiberin im vorliegenden Fall hatte demnach einen Spielautomaten aufgestellt, der veraltete Software verwendet hat und damit unzulässig, ja, illegal war.

Es heißt nun, dass die Angeklagte vom Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht wurde, als dieses bei einer Routinekontrolle feststellte, dass der Automat nicht zulässig sei. Wie es aussieht hat die Angeklagte allerdings nicht wirklich auf die Informationen des Ordnungsamtes reagiert, denn nichts geschah?

Was war los? Desinteresse?

Angeblich war dem nicht so. Die Angeklagte hat ihrem Geschäftsführer die Schuld zugeschoben. Nicht nur, dass dieser ihr immer wieder versicherte das alles in Ordnung sei, nein, er hat auch nichts vom Ordnungsamt verlauten lassen. So fand sich die Spielhallenbetreiberin also im Dunklen wieder und erst durch die Anklageschrift des Amtsgerichts wurde Licht auf die Angelegenheit gestreut.

Der Geschäftsführer wurde daraufhin auch gekündigt, wobei es allerdings besonders kurios ist, dass der Herr schon früher durch mangelnde Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit aufmerksam wurde, aber bislang nur abgemahnt wurde.

Zumindest das Gericht schien der Angeklagten zu glauben, denn sie wurde nur mit einem Bußgeld von €900 bestraft und mit dem Rat nach Hause geschickt, zukünftig die Mitarbeiter etwas besser zu kontrollieren. Gerade im Glücksspielgeschäft sollte man diesen schließlich zu 100% Vertrauen müssen.