Ab heute gilt Mindestabstandsgesetz in Berlin

Nun ist es also soweit und die Spielhallenbetreiber in Berlin halten mit Spannung ihren kollektiven Atem an. Das Mindestabstandsgesetz ist offiziell. Damit ist Berlin das erste Bundesland, welches die Abstandsregelung umsetzt. Diese wurde im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt, allerdings bestimmen die einzelnen Bundesländer die genauen Regelungen und deren Umsetzung offenbar selbst.

Abgesehen davon, dass Berlin die Abstandsregelung als erstes umsetzen will, ist sie hier auch noch mit am strengsten. In Bayern müssen Spielhallen künftig beispielsweise „nur“ 100 Meter voneinander entfernt sein, in anderen Bundesländern 200 Metern.

Bis Mitte nächsten Jahres läuft die Übergangsfrist auch in den anderen Bundesländern an. In Baden-Württemberg sollen neue Regelungen ab Januar 2017 gelten, in vielen anderen Bundesländern wartet man bis Juni/Juli 2017.

Berlin will Vorreiterstellung einnehmen, schließlich ist man Hauptstadt. Aber der Berliner Regierung scheint die Spielhallenlandschaft ein besonderer Dorn im Auge zu sein.

Da ist es schon kurios zu beobachten, dass die Gewerbeämter bislang nur sehr weniger Anträge der Spielhallen für eine weitere Lizensierung bearbeitet zu haben scheinen. Offenbar schließen heute erst einmal nur 5 Spielhallen. Es heißt, dass dies auch nur deshalb der Fall sei, weil in einem Fall kein neuer Antrag gestellt wurde, die Schließung also automatisch stattfinden wird. Und in den anderen Fällen lagen wohl unvollständige Anträge vor, die auch im Nachhinein nicht ergänzt wurden um bearbeitet zu werden. Entsprechend haben auch diese Spielhallen sich quasi disqualifiziert.

Nun stehen die Gewerbeämter allerdings vor hunderten Anträgen, die alle sorgfältig geprüft werden müssen. Bedenkt man, dass die Abgabefrist der 22. Juni war, kann in den letzten sechs Wochen auch noch nicht wirklich viel passiert sein, denn schließlich will man hier so gründlich wie möglich vorgehen.

Es geht ja nicht nur darum, dass ein Mindestabstand zueinander eingehalten wird. Auch muss der Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen berücksichtigt werden. Und auch die Qualifikationen der Betreiber, des Personals in Spielhallen sowie die allgemeine Qualität müssen geprüft werden.

Von offizieller Seite heißt es, dass in den kommenden Wochen alle Anträge bearbeitet werden. Entscheidungen werden also heute noch nicht fallen, aber die Atempause soll wohl relativ kurz sein. Interessant ist dabei allerdings, dass im Grunde alle Spielhallen und Spielotheken ab heute ohne offizielle Genehmigung offen sind, diese sind schließlich gestern abgelaufen.

Falls die Ämter nicht in der Lage sind eine Entscheidung zu treffen, weil mehrere benachbarte Spielhallen alle Bedingungen erfüllen, aber gegen die Abstandsregelung verstoßen, soll am Ende das Los entscheiden. Das wird den Verlierern hier sicherlich übel aufstoßen und im Grunde kann man das kaum als faire Lösung bezeichnen. Daher kann man wohl davon ausgehen, dass es Klagen hageln wird. Sollte sich das Verfahren nicht vollkommen transparent darstellen, sollte es ebenfalls Klagen geben.

In Berlin bleibt es jedenfalls weiterhin interessant. Es gibt mehr als 530 Spielhallen in ganz Berlin und da diese die Tendenz haben sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu befinden, wird es wohl ein großes Bangen geben.